BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Umsetzung des einstimmigen Beschlusses der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh/665545/2022 vom 15.09.2022 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit den Wirkstoffen Dexlansoprazol und Lansoprazol

Zu Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dexlansoprazol und Lansoprazold wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat die Koordinierungsgruppe (CMDh) im Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 15.09.2022 einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Laut diesem Beschluss sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des CMDh-Beschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 14.03.2023 setzt das BfArM den einstimmigen Beschluss der Koordinierungsgruppe um.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK